Allgemeine Vertragsbedingungen Tulplast Socha Komanditgesellschaft mit Sitz in Paczkowo (AVB) gueltig ab 02.06.2025 (Version zum Herunterladen PDF - lade herunter)
Allgemeine Vertragsbedingungen Tulplast Socha Komanditgesellschaft mit Sitz in Paczkowo (AVB) gueltig bis 01.06.2025 (Version zum Herunterladen PDF - lade herunter)
ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN (AVB) VON TULPLAST SOCHA MIT SITZ IN PACZKOWO, GÜLTIG AB 02.06.2025
I. GEMEINSAME BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
In den AVB und im VERTRAG haben die folgenden Begriffe, die in Großbuchstaben geschrieben sind, die folgende Bedeutung:
1. VERKÄUFER – Tulplast Socha spółka komandytowa (Kommanditgesellschaft nach polnischem Recht) mit Sitz in Paczkowo (62-021) unter der Adresse: ul. Wiosenna 27, eingetragen im Unternehmerregister des Landesgerichtsregisters (KRS) beim Amtsgericht Poznań – Nowe Miasto i Wilda in Poznań, 8. Wirtschaftsabteilung des Landesgerichtsregisters, unter der KRS-Nummer: 0000963210, NIP (Steueridentifikationsnummer): 7773015295, REGON (statist. Unternehemensnummer): 300664890, BDO (Abfalldatenbank): 000009360; E-Mail-Adresse: zamowienia@tulplast.pl; Kontaktnummer: 61 8157 016 oder +48 696 172 856.
2. KÄUFER – (1) VERBRAUCHER; oder (2) KÄUFER ALS UNTERNEHMER, oder (3) UNTERNEHMER MIT VERBRAUCHERRECHTEN (ALS VERBRAUCHER).
3. VERKÄUFER und KÄUFER gemeinsam bezeichnet als PARTEIEN:
4. ANFRAGE – Anfrage des KÄUFERS an den VERKÄUFER in beliebiger Form, um ein ANGEBOT des VERKÄUFERS zu erhalten;
5. ANGEBOT – eine schriftliche oder elektronische Erklärung des VERKÄUFERS, die dem KÄUFER als Antwort auf eine ANFRAGE übermittelt wird und ein Angebot im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches darstellt;
6. BESTELLUNG – schriftlich oder elektronisch: (a) eine Erklärung des KÄUFERS über die Annahme des ANGEBOTS oder (b) eine Willenserklärung des KÄUFERS, die ein Kaufangebot enthält und unmittelbar auf den Abschluss des VERTRAGS abzielt.
7. BESTELLBESTÄTIGUNG – Erklärung des VERKÄUFERS, mindestens in elektronischer Form abgegeben: (a) zum Abschluss des VERTRAGS oder (b) zur Annahme des vom KÄUFER abgegebenen Angebots zum Kauf der WAREN. Mit Abgabe dieser Erklärung kommt der VERTRAG zustande.
8. VERTRAG – Vertrag über WAREN (z. B. Kaufvertrag oder Liefervertrag), der zwischen dem VERKÄUFER und dem KÄUFER auf der Grundlage eines ANGEBOTS oder einer BESTELLUNG des KÄUFERS geschlossen wird und dessen integraler Bestandteil die AVB sind.
9. VERBRAUCHERRECHTSGESETZ – Gesetz vom 30. Mai 2014 über Verbraucherrechte (einheitlicher Text: Gesetzblatt 2024, Pos. 1796).
10. WAREN – bewegliche Sachen, die Gegenstand des VERTRAGS sind.
11. HÖHERE GEWALT – alle Umstände, die vom VERKÄUFER unabhängig sind, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht bekannt waren und während der Vertragslaufzeit eingetreten sind und die sich auf die Vertragserfüllung ausgewirkt haben (u. a. Kriegshandlungen, Feuer, Überschwemmung, Streiks, Unruhen, Straßenblockaden, staatliche Vorschriften, die einen direkten Einfluss auf die Tätigkeit des VERKÄUFERS oder die Erfüllung des VERTRAGS haben).
12. BÜRGERLICHES GESETZBUCH (BGB) – polnisches Gesetz vom 23. April 1964 Bürgerliches Gesetzbuch (einheitlicher Text: Gesetzblatt 2024, Pos. 1061 mit späteren Änderungen).
13. KÄUFER MIT VERBRAUCHERRECHTEN (ALS VERBRAUCHER) – VERBRAUCHER und UNTERNEHMER MIT VERBRAUCHERRECHTEN.
14. UNTERNEHMER MIT VERBRAUCHERRECHTEN (ALS VERBRAUCHER) – Ein Käufer, der eine natürliche Person ist und einen Vertrag abschließt, der in direktem Zusammenhang mit seiner gewerblichen Tätigkeit steht, wenn aus dem Inhalt dieses Vertrags hervorgeht, dass er für ihn keinen beruflichen Charakter hat, der sich insbesondere aus dem Gegenstand seiner gewerblichen Tätigkeit ergibt, die gemäß den Bestimmungen über das Zentrale Register und die Informationen über die wirtschaftliche Tätigkeit zugänglich gemacht wurde.
15. KÄUFER ALS UNTERNEHMER – eine natürliche Person, juristische Person oder Organisationseinheit ohne Rechtspersönlichkeit, der durch ein gesondertes Gesetz Rechtsfähigkeit verliehen wurde, die in eigenem Namen eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, die die Website nutzt beim VERKÄUFER einen Kauf tätigt, der in direktem Zusammenhang mit ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit steht, und gleichzeitig kein UNTERNEHMER MIT VERBRAUCHERRECHTEN (ALS VERBRAUCHER) ist.
16. VERBRAUCHER – eine natürliche Person, die mit einem Unternehmer eine Rechtshandlung vornimmt, die nicht unmittelbar mit ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit zusammenhängt (im Sinne von Art. 221 des polnischen BÜRGERLICHEN GESETZBUCHES).
II. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1. Die vorliegenden AVB legen die Grundsätze für den Abschluss von VERTRÄGEN über den Verkauf von WAREN fest, deren Verkäufer Tulplast Socha spółka komandytowa mit Sitz in Paczkowo ist, mit der Maßgabe, dass diese AVB nicht für Verkäufe gelten, die über die B2B-Plattform unter der Adresse www.b2b.tulplast.pl und des Online-Shops unter der Adresse https://www.tulplast.pl – der Verkauf über die B2B-Plattform und den Online-Shop unterliegt den jeweiligen Bestimmungen der B2B-Plattform und den Bestimmungen des Online-Shops.
2. Der KÄUFER, der eine BESTELLUNG beim VERKÄUFER aufgibt, akzeptiert die folgenden AVB.
3. Die AVB sind dem KÄUFER vor Vertragsabschluss zugänglich:
a. im Geschäftssitz des VERKÄUFERS;
b. auf der Website www.tulplast.pl und können jederzeit vom KÄUFER heruntergeladen und gespeichert werden.
4. Alle mündlichen Vereinbarungen zwischen den PARTEIEN sind erst nach ihrer Bestätigung durch die PARTEIEN mindestens in schriftlicher Form rechtsgültig.
5. Die AVB gelten für alle VERTRÄGE, die vom VERKÄUFER mit dem KÄUFER abgeschlossen werden, sofern nicht zwingend geltende Rechtsvorschriften oder individuell vereinbarte Bestimmungen der VERTRÄGE etwas anderes vorsehen.
6. Der VERTRAG kann zu den von den PARTEIEN vereinbarten Bedingungen abgeschlossen werden, die von den Bestimmungen der AVB abweichen, mit der Maßgabe, dass diese schriftlich niedergelegt, von den PARTEIEN unterzeichnet und im vollständigen Wortlaut dem VERTRAG beigefügt werden müssen, andernfalls sind sie nichtig.
7. Die auf der Website des VERKÄUFERS, in Katalogen, auf Flyern, in Anzeigen und anderen Veröffentlichungen enthaltenen Informationen stellen kein Angebot im Sinne des polnischen Bürgerlichen Gesetzbuches dar, auch wenn sie mit einem Preis versehen sind. Die Veröffentlichungen zu den vom VERKÄUFER angebotenen WAREN dienen ausschließlich Informationszwecken, während die vom VERKÄUFER ausgestellten Muster und Proben nur zur Veranschaulichung dienen. Die in den Veröffentlichungen angegebenen technischen Daten können aufgrund der kontinuierlichen Weiterentwicklung und den Veränderungen in der technischen Branche jederzeit geändert werden.
8. Der VERKÄUFER behält sich im Rahmen der abgeschlossenen VERTRÄGE das Eigentumsrecht an WAREN mit einem Nettopreis von mindestens 500 PLN bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises für die gelieferten WAREN vor.
9. Die Unwirksamkeit oder Ausschließung einer Bestimmung der AVB, auch vertraglich vereinbart, hat nicht die Unwirksamkeit oder Ausschließung der übrigen Bestimmungen zur Folge.
10. Die PARTEIEN schließen die Anwendung des Wiener Übereinkommens vom 11. April 1980 über den internationalen Warenkauf aus.
III. WARENBESTELLUNG – ANGEBOTSVERFAHREN
1. Der KÄUFER, der am Kauf von WAREN vom VERKÄUFER interessiert ist, richtet eine ANFRAGE an den VERKÄUFER (dies gilt insbesondere für die ersten drei Bestellungen beim VERKÄUFER) oder alternativ:
a. schriftlich im Geschäftssitz des VERKÄUFERS,
b. telefonisch: 61 8157 016 oder +48 696 172 856,
c. auf elektronischem Wege (E-Mail: zamowienia@tulplast.pl),
d. per Post: ul. Wiosenna 27, Paczkowo (62-021), Polen.
2. Die ANFRAGE sollte mindestens folgende Angaben enthalten:
a. Angaben des KÄUFERS – Angaben, die eine Identifizierung des Käufers ermöglichen, z. B. vollständiger Name, Vorname und Nachname, Anschrift des Firmensitzes oder Wohnadresse, Steueridentifikationsnummer, E-Mail-Adresse, Vorname und Nachname der vertretungsberechtigten Person des KÄUFERS,
b. Art (Katalognummer der WAREN) und Menge der WAREN
c. bevorzugte Art der Abholung/Lieferung der WAREN,
d. alle weiteren Informationen, die eine genauere Beschreibung der Eigenschaften der WAREN ermöglichen,
Bei Bedarf kontaktiert der VERKÄUFER den KÄUFER, um die oben genannten Vereinbarungen zu treffen.
3. Als Antwort auf die ANFRAGE und nach der in dem oben genannten Punkt genannten Präzisierung hinsichtlich der WAREN, die der KÄUFER zu erwerben beabsichtigt, unterbreitet der VERKÄUFER dem KÄUFER ein ANGEBOT. Das ANGEBOT kann per E-Mail, Post oder Kurierdienst eingereicht werden und muss insbesondere folgende Angaben enthalten:
a. Verfügbarkeit der WAREN oder gegebenenfalls die für ihre Herstellung erforderliche Zeit,
b. Nettopreis der WAREN,
c. voraussichtlicher Termin und Bedingungen,
d. Zahlungsbedingungen,
e. Ort und Bedingungen der Lieferung/Abnahme der WAREN,
f. Gültigkeitsdauer des Angebots
g. sonstige Informationen, insbesondere zu BESTELLUNGEN von nicht standardmäßigen WAREN, die in Kapitel VI der AVB genannt sind.
4. Sofern in dem ANGEBOT nichts anderes angegeben ist, beträgt die Gültigkeitsdauer des ANGEBOTS 14 Tage ab dem Datum seiner Ausstellung.
5. Während der Gültigkeitsdauer des vom VERKÄUFER unterbreiteten ANGEBOTS kann der KÄUFER eine BESTELLUNG aufgeben (gemäß den Vertretungsregeln des KÄUFERS oder durch eine vom KÄUFER dazu bevollmächtigte Person):
a. schriftlich im Geschäftssitz des VERKÄUFERS,
b. auf elektronischem Wege (E-Mail: zamowienia@tulplast.pl)
c. per Post: ul. Wiosenna 27, Paczkowo (62-021), Polen,
- unter Angabe der Angebotsnummer. Der VERTRAG kommt mit der Abgabe der BESTELLUNG durch den KÄUFER zustande.
6. BESTELLUNGEN DES KÄUFERS, die Änderungen gegenüber dem Inhalt des ANGEBOTS DES VERKÄUFERS enthalten oder dessen Inhalt ergänzen, gelten als neue ANFRAGE, die die Erstellung und Vorlage eines neuen ANGEBOTS durch den VERKÄUFER erfordert. In diesem Fall verliert das bisherige ANGEBOT seine Gültigkeit.
7. Der VERKÄUFER sendet dem KÄUFER nach der Bestellung eine BESTELLBESTÄTIGUNG. Die BESTELLBESTÄTIGUNG sollte mindestens folgende Angaben enthalten:
a. Nettopreis der WAREN,
b. Gesamtwert der bestellten WAREN netto und brutto,
c. Termin und Bedingungen der BESTELLUNG,
d. Zahlungsbedingungen,
e. Ort und Bedingungen der Lieferung/Abnahme der WAREN,
8. Mit der Abgabe einer BESTELLUNG erklärt der KÄUFER, dass er die AVB, die integraler Bestandteil des VERTRAGS sind, gelesen und deren Inhalt akzeptiert hat.
9. Der VERKÄUFER kann die Erfüllung des VERTRAGS unter folgenden Umständen aussetzen:
a. Zweifel an der Richtigkeit der vom KÄUFER in der ANFRAGE angegebenen Daten,
b. Nichtzahlung gemäß den im ANGEBOT festgelegten Zahlungsbedingungen, wie z. B.: Zahlung für die WAREN in Form einer Vorauszahlung, Anzahlung auf die BESTELLUNG.
IV. BESTELLUNG VON WAREN – KAUFANGEBOT DES KÄUFERS
1. Der KÄUFER, der in ständiger Zusammenarbeit mit dem VERKÄUFER steht, kann auch eine BESTELLUNG aufgeben, ohne zuvor eine ANFRAGE an den VERKÄUFER zu richten. In diesem Fall wird die BESTELLUNG DES KÄUFERS vom VERKÄUFER als Angebot zum Kauf der WAREN betrachtet.
2. Die BESTELLUNG DES KÄUFERS als Angebot zum Kauf von WAREN sollte Folgendes enthalten:
a. Angaben, die eine Identifizierung des Käufers ermöglichen, z. B. vollständiger Name, Vorname und Nachname, Anschrift des Firmensitzes oder Wohnadresse, Steueridentifikationsnummer, E-Mail-Adresse, Vorname und Nachname der vertretungsberechtigten Person des KÄUFERS,
b. Art (Katalognummer der WAREN), Preis und Menge der WAREN
c. bevorzugte Art der Abholung/Lieferung der WAREN,
d. Auswahl der Zahlungsart.
3. BESTELLUNG als Angebot zum Kauf von WAREN kann vom KÄUFER wie folgt aufgegeben werden:
a. schriftlich im Geschäftssitz des VERKÄUFERS,
b. telefonisch: 61 8157 016 oder +48 696 172 856,
c. auf elektronischem Wege (E-Mail: zamowienia@tulplast.pl),
d. per Post: ul. Wiosenna 27, Paczkowo (62-021), Polen.
4. Der VERKAUFVERTRAG kommt mit der BESTELLBESTÄTIGUNG durch den VERKÄUFER zustande.
5. Die in Absatz 4 genannte BESTELLBESTÄTIGUNG bedeutet, dass der VERKÄUFER die BESTELLUNG erhalten und zur Ausführung angenommen hat. Die Abgabe einer BESTELLUNG durch den KÄUFER ist für den VERKÄUFER nicht bindend, und das Ausbleiben einer Antwort bedeutet keine stillschweigende Annahme der BESTELLUNG.
6. Die Bestimmungen der Absätze 1 bis 5 der AVB gelten entsprechend für BESTELLUNGEN, die Kaufangebote für WAREN durch den KÄUFER darstellen.
V. STORNIERUNG DER BESTELLUNG
Die Stornierung der BESTELLUNG durch den KÄUFER ist spätestens bis zum nächsten Werktag nach Abgabe der BESTELLUNG durch den KÄUFER möglich, sofern der VERKÄUFER schriftlich oder elektronisch über die Stornierung der BESTELLUNG informiert wird.
VI. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
1. Die Preise der WAREN werden vom VERKÄUFER in polnischen Zloty (PLN) angegeben und sind Nettopreise (für KÄUFER ALS UNTERNEHMER) oder Bruttopreise (für KÄUFER ALS VERBRAUCHER). Die PARTEIEN können die Zahlung für die WAREN in einer anderen Währung vereinbaren.
2. Es findet Anwendung auf VERTRÄGE MIT KÄUFERN ALS UNTERNEHMER: Standard- und Großhandelspreisliste: Bei größeren BESTELLUNGEN sind Preisverhandlungen möglich. Die angegebenen Preise sind Nettopreise in PLN. Zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer (zum Zeitpunkt der Erstellung der AVB beträgt diese 23 %). Die Preise gelten für Sammelverpackungen, die in der Preisliste unter WAREN angegeben sind (Verkauf nach dem Algorithmus von der größten zur kleinsten Verpackung). Individuelle Preisliste: Bei größeren BESTELLUNGEN sind Preisverhandlungen möglich. Die angegebenen Preise sind Nettopreise in PLN. Die jeweils gültige Mehrwertsteuer ist hinzuzurechnen. Die Preise gelten für Sammelverpackungen, die in der Preisliste unter WAREN angegeben sind (Verkauf nach dem Algorithmus von der größten zur kleinsten Verpackung). Die Spalte „Verpackung“ gilt nicht für rot markierte Preise. Die Anzahl der Artikel in der Verpackung kann sich erhöhen.
3. Die auf der Website veröffentlichten Preislisten stellen kein Angebot im Sinne der Art. 66 und 661 des Gesetzes vom 23. April 1964, Bürgerliches Gesetzbuch (d. h. Gesetzblatt von 2024, Pos. 1061 in der geänderten Fassung) dar und dienen ausschließlich zu Informationszwecken.
4. Der Preis der WAREN umfasst nicht die Kosten für die Lieferung der WAREN, die als separater Posten auf der Rechnung ausgewiesen werden, sofern die PARTEIEN nichts anderes vereinbart haben.
5. Der KÄUFER kann die Zahlung an den VERKÄUFER wie folgt vornehmen:
a. per Überweisung direkt auf das Bankkonto des VERKÄUFERS bei der mBank S.A., Kontonummer: 28 1140 1124 0000 2700 8700 1001;
b. in bar am Sitz des VERKÄUFERS – unter der Voraussetzung, dass der Wert der Transaktion den in Art. 19 Abs. 2 des Gesetzes vom 6. März 2018 - Unternehmerrecht (d. h. Gesetzblatt von 2024, Pos. 236 in der jeweils gültigen Fassung) vorgesehenen Höchstwert nicht überschreitet (zum Zeitpunkt der Erstellung der AVB beträgt dieser Wert: 15.000 PLN);
c. per Nachnahme, Barzahlung an den Spediteur (bei Abholung der WAREN) – mit der Maßgabe, dass der Wert der Transaktion den in Art. 19 Abs. 2 des Gesetzes vom 6. März 2018 - Unternehmerrecht (d. h. Gesetzblatt von 2024, Pos. 236 in der jeweils gültigen Fassung) vorgesehenen Höchstwert nicht überschreitet (zum Zeitpunkt der Erstellung der AVB beträgt dieser: 15.000 PLN).
6. Als Zahlungstag gilt der Tag, an dem der betreffende Betrag auf dem Bankkonto des VERKÄUFERS gutgeschrieben wird, oder der Tag der Barzahlung.
7. Sofern die PARTEIEN nichts anderes vereinbart haben, ist der KÄUFER verpflichtet, den vom VERKÄUFER in der Rechnung angegebenen Preis für die WAREN innerhalb der in der Rechnung angegebenen Frist zu zahlen. Wenn in der Rechnung kein Zahlungsziel angegeben ist, beträgt die Zahlungsfrist 14 Tage ab Rechnungsdatum.
8. Der VERKÄUFER kann vom KÄUFER eine Vorauszahlung in Höhe von 100 % des Bruttobetrags für die bestellten WAREN verlangen, die innerhalb von 48 Stunden nach der BESTELLBESTÄTIGUNG durch den VERKÄUFER zu leisten ist. In diesem Fall kommt der VERTRAG erst nach Zahlung des gesamten Betrags durch den KÄUFER zustande.
9. Der VERKÄUFER behält sich das Recht vor, vom KÄUFER eine Vorauszahlung in Höhe von 100 % des Bruttobetrags der Rechnung für die bestellten WAREN zu verlangen, insbesondere in folgenden Fällen:
a. bei ersten drei BESTELLUNGEN, die beim VERKÄUFER aufgegeben wurden,
b. bei Zahlungsverzögerungen von mindestens 90 Tagen oder Nichtbegleichung von Forderungen aus zuvor abgeschlossenen VERTRÄGEN.
10. Der VERKÄUFER behält sich das Recht vor, vom KÄUFER eine Anzahlung zu verlangen. Die Höhe der Anzahlung wird vom VERKÄUFER im ANGEBOT und anschließend in der BESTELLBESTÄTIGUNG festgelegt.
11. Wenn der KÄUFER die Zahlungsart „Nachnahme“ wählt, ist er verpflichtet, den Kaufpreis bei Erhalt der bestellten WAREN zu begleichen.
12. Die Nichtbegleichung der Forderungen innerhalb der zwischen den PARTEIEN vereinbarten Frist berechtigt den VERKÄUFER zu Folgendem:
a. Unterbrechung der Lieferung von WAREN oder Aussetzung der Ausführung angenommener BESTELLUNGEN,
b. Abzug von Beträgen von jeglichen Beträgen, die der KÄUFER dem VERKÄUFER schuldet,
c. Verrechnung der laufenden Zahlungen des KÄUFERS mit den Forderungen des VERKÄUFERS, auch wenn diese Beträge andere Verträge oder Verpflichtungen betreffen.
13. Die Einreichung einer Reklamation befreit den KÄUFER nicht von seiner Verpflichtung, die WAREN innerhalb der vereinbarten Frist zu bezahlen.
VII. TERMIN DER BESTELLUNG
1. Die Lieferzeit der WAREN setzt sich zusammen aus der Bearbeitungszeit der BESTELLUNG und der Lieferzeit, die je nach gewählter Zahlungsart, Lieferart und Lieferort variieren.
2. Die Lieferzeit der BESTELLUNG (Vorbereitung der WAREN zum Versand oder zur Abholung) erfolgt innerhalb der in der BESTELLBESTÄTIGUNG angegebenen Frist. Falls kein Termin angegeben ist, gilt für die Ausführung der BESTELLUNGEN folgende Frist:
a. bei Zahlung per Nachnahme – bis zu 3 Werktage ab dem Tag der BESTELLBESTÄTIGUNG,
b. bei Vorauszahlung – bis zu 3 Werktage ab dem Tag des Zahlungseingangs auf dem Konto des VERKÄUFERS,
vorbehaltlich des nachstehenden Absatzes 3; (die oben genannten Fristen für die Ausführung der BESTELLUNG umfassen nicht den Tag, an dem der VERKÄUFER dem KÄUFER die BESTELLBESTÄTIGUNG versandt hat)
3. Falls die Bestellung nicht innerhalb der oben genannten Fristen ausgeführt werden kann, informiert der VERKÄUFER den KÄUFER per E-Mail oder Telefon und gibt einen möglichen Termin für die Ausführung der Bestellung an. In diesem Fall kann der KÄUFER nach eigenem Ermessen entweder den vorgeschlagenen Termin für die Ausführung der BESTELLUNG akzeptieren oder die BESTELLUNG oder einen Teil davon innerhalb von 2 Werktagen stornieren, andernfalls wird die BESTELLUNG zu dem vom VERKÄUFER geänderten Termin ausgeführt. Die Stornierung der BESTELLUNG oder eines Teils der BESTELLUNG ist gleichbedeutend mit dem Rücktritt vom VERTRAG oder einem Teil davon und sollte an den VERKÄUFER unter der E-Mail-Adresse zamowienia@tulplast.pl gesendet werden.
VIII. LIEFERUNGEN
1. Bei Beantragung einer Versicherung der WAREN für die Dauer des Transports oder der Sendung trägt die Versicherungskosten der KÄUFER.
2. Mögliche Lieferformen der WAREN:
a. Der KÄUFER holt die WAREN mit eigenem Transport an Werktagen während der Geschäftszeiten des VERKÄUFERS vom Lager/Sitz des VERKÄUFERS ab, nachdem zuvor die Bereitstellung der WAREN zur Abholung bestätigt wurde.
b. Der VERKÄUFER organisiert den Transport der WAREN auf Kosten des KÄUFERS.
c. Lieferung auf Kosten des KÄUFERS.
3. Wenn die PARTEIEN eine andere Form der Lieferung der WAREN vereinbaren als die Abholung der WAREN aus dem Lager/Sitz des VERKÄUFERS durch den KÄUFER mit eigenem Transport, werden die Kosten für die Lieferung der WAREN an die vom KÄUFER in der BESTELLUNG angegebene Adresse von den PARTEIEN individuell vereinbart.
4. Bei Versand der WAREN an den KÄUFER durch einen Spediteur beginnt die Haftung des Spediteurs für die WAREN mit dem Zeitpunkt der Übergabe der Sendung mit den WAREN durch den VERKÄUFER an den Spediteur. Der VERKÄUFER haftet nicht für eventuelle Transportschäden an den WAREN, insbesondere wenn der KÄUFER nicht alle formellen Anforderungen für die Annahme einer beschädigten Sendung erfüllt, bei der Annahme der WAREN kein Schadensprotokoll erstellt und keine Reklamation direkt beim Spediteur einreicht. Der VERKÄUFER haftet nicht für Lieferverzögerungen, die auf Gründe zurückzuführen sind, die der Spediteur zu vertreten hat.
5. Falls der KÄUFER die WAREN mit eigenem Transport aus dem Lager des VERKÄUFERS abholt, geht die Haftung für Beschädigung oder Verlust der WAREN am Tag der Auslieferung der WAREN aus dem Lager des VERKÄUFERS auf den KÄUFER über.
6. Die zwischen den PARTEIEN vereinbarten Liefertermine können sich aufgrund von Ereignissen ändern, für die der VERKÄUFER keine Verantwortung trägt.
7. Falls die WAREN vom KÄUFER nicht abgeholt werden, kann der VERKÄUFER dem KÄUFER eine zusätzliche Frist für die Abholung der WAREN setzen. Bei Nichtabnahme der WAREN durch den KÄUFER innerhalb der vom VERKÄUFER gesetzten Nachfrist kann der VERKÄUFER vom VERTRAG zurücktreten. Die Erklärung über den Rücktritt vom VERTRAG kann vom VERKÄUFER innerhalb einer Frist von 90 Tagen ab dem ursprünglich geplanten Liefertermin der WAREN abgegeben werden.
8. Der Rücktritt vom VERTRAG gemäß Absatz 7 erfolgt durch Abgabe einer Rücktrittserklärung innerhalb der angegebenen Fristen an die Postanschrift oder E-Mail-Adresse des KÄUFERS. In diesem Fall gilt der VERTRAG als nicht geschlossen. Die Parteien sind verpflichtet, unverzüglich alle Leistungen zurückzugeben, die sie auf Grundlage des VERTRAGS erbracht haben.
9. Im Falle eines Rücktritts vom Vertrag gemäß Absatz 7 oben kann dem KÄUFER gegenüber dem VERKÄUFER eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % (einhundert Prozent) des Bruttopreises der vom KÄUFER nicht abgeholten WAREN berechnet werden.
10. Die Vorbehaltung der vorstehenden Vertragsstrafe schließt nicht aus, dass der VERKÄUFER Schadensersatz nach den allgemeinen Bestimmungen in Höhe eines Betrags geltend machen kann, der den in Absatz 9 genannten Betrag der Vertragsstrafe übersteigt.
IX. EIGENSCHAFTEN DER WAREN
1. Die Beschreibungen der WAREN und ihrer grundlegenden Eigenschaften befinden sich auf der entsprechenden Unterseite der WAREN unter www.tulplast.pl, im Folgenden als „BESCHREIBUNG“ bezeichnet.
2. Der KÄUFER kann detaillierte Informationen zu den WAREN erhalten, indem er sich an den VERKÄUFER wendet, im Folgenden als „INFORMATION“ bezeichnet.
3. Im Zweifelsfall wird davon ausgegangen, dass der VERKÄUFER nicht garantiert, dass die WAREN die Eigenschaften aufweisen, sofern diese nicht ausdrücklich in ihrer BESCHREIBUNG oder den INFORMATIONEN angegeben sind.
4. Um Zweifel auszuschließen, wird davon ausgegangen, dass die WAREN, sofern sich aus ihrer BESCHREIBUNG oder den INFORMATIONEN nichts anderes ergibt, nicht für den Einsatz unter extremen Bedingungen bestimmt sind.
5. Um Zweifel auszuschließen, wird davon ausgegangen, dass die WAREN, sofern sich aus der BESCHREIBUNG oder den INFORMATIONEN nichts anderes ergibt, nicht für den Außenbereich bestimmt sind.
6. Der Kauf von WAREN mit anderen Parametern oder Eigenschaften als in der BESCHREIBUNG oder in den INFORMATIONEN angegeben, ist nur durch einen zusätzlichen Vertrag möglich, der separat mit dem VERKÄUFER abgeschlossen wird.
7. Bei Sonderbestellungen, die für den VERKÄUFER zusätzliche Aufwendungen erfordern, insbesondere die Herstellung einer Form oder den Kauf von Maschinen, ist der KÄUFER verpflichtet, die von den PARTEIEN festgelegte Mindestmenge an WAREN zu bestellen oder die mit der BESTELLUNG verbundenen zusätzlichen Kosten zu tragen, die im ANGEBOT detailliert aufgeführt sind.
X. GARANTIE
1. Der VERKÄUFER gewährt auf die WAREN eine Garantie.
2. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab dem Datum der Lieferung der WAREN, sofern die PARTEIEN nichts anderes vereinbaren.
3. Die Garantie gilt innerhalb der Republik Polen und kann unter zusätzlichen Bedingungen verlängert werden.
4. Der VERKÄUFER verpflichtet sich gegenüber dem KÄUFER, nach seiner Wahl die Nichtübereinstimmung der WAREN mit dem VERTRAG zu beseitigen oder WAREN zu liefern, die dem VERTRAG entsprechen.
5. Der VERKÄUFER haftet nur für die Nichtübereinstimmung der WAREN mit dem VERTRAG, die durch den ordnungsgemäßen Gebrauch der WAREN entstanden sind. Im Zweifelsfall gilt als ordnungsgemäße Nutzung der WAREN die normale Nutzung der WAREN gemäß ihrem Verwendungszweck und den vom VERKÄUFER in der den WAREN beigefügten Anleitung sowie in Kapitel VIII der AVB festgelegten Bedingungen.
6. Die Garantie umfasst nicht Folgendes:
a. Beschädigungen oder Zerstörungen der WAREN, wenn diese durch unsachgemäße Verwendung und unsachgemäße Installation entstanden sind,
b. WAREN, die zumindest teilweise aus Materialien oder gemäß den Spezifikationen des KÄUFERS hergestellt wurden,
c. Schäden, die durch normale Abnutzung der WAREN oder durch HÖHERE GEWALT entstehen,
d. Reparatur/Austausch der WAREN gegen neue, wenn die WAREN von einer anderen Person als dem VERKÄUFER repariert oder modifiziert wurden, es sei denn, dies erfolgte mit vorheriger Zustimmung des VERKÄUFERS.
7. Um die Garantie in Anspruch nehmen zu können, ist der KÄUFER verpflichtet, den VERKÄUFER innerhalb von 7 Tagen nach Feststellung der Nichtübereinstimmung der WAREN mit dem VERTRAG zu benachrichtigen, andernfalls verliert er seine Garantieansprüche.
8. Reklamationen im Rahmen der Garantie sind an die Adresse des VERKÄUFERS zu senden: Tulplast Socha spółka komandytowa, ul. Wiosenna 27, 62-021 Paczkowo, oder per E-Mail an: reklamacje@tulplast.pl.
9. Wenn dies für die Beurteilung der Nichtübereinstimmung der WAREN mit dem VERTRAG erforderlich ist, sind gleichzeitig mit der Meldung der Nichtübereinstimmung der WAREN mit dem VERTRAG die beanstandeten WAREN an die Adresse des VERKÄUFERS zu liefern.
10. Der VERKÄUFER hat 14 Tage Zeit, um die Reklamation zu bearbeiten. Der KÄUFER wird über die Bearbeitung der Reklamation per E-Mail, Telefon oder schriftlich informiert.
XI. GEISTIGES EIGENTUMSRECHT
Zeichnungen, Unterlagen und technische Informationen, die dem KÄUFER zusammen mit den WAREN geliefert werden, bleiben Eigentum des VERKÄUFERS und dürfen ohne dessen Zustimmung nicht für andere Zwecke als die, für die sie geliefert wurden, verwendet werden, einschließlich Kopieren und Vervielfältigen. Bei einem Verstoß gegen das oben genannte Verbot zahlt der KÄUFER dem VERKÄUFER eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000,00 PLN für jeden Verstoß. Die Vertragsstrafe schließt das Recht des VERKÄUFERS auf Ersatz des tatsächlichen Schadens nach den allgemeinen Bestimmungen nicht aus.
XII. PERSONENBEZOGENE DATEN
1. Der Verantwortliche für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der KÄUFER und der personenbezogenen Daten der Vertreter der KÄUFER ist Tulplast Socha sp. k. mit Sitz in Paczkowo (62-021) an der ul. Wiosennej 27, eingetragen im Unternehmerregister des Landesgerichtsregisters, beim Amtsgericht Poznań – Nowe Miasto i Wilda in Poznań, 8. Wirtschaftsabteilung des Landesgerichtsregisters unter KRS-Nummer: KRS 0000963210, NIP (Steueridentifikationsnummer): 7773015295, REGON (statist. Unternehemensnummer): 300664890.
2. Der Verantwortliche kann folgende personenbezogene Daten der KÄUFER verarbeiten: Vor- und Nachname; E-Mail-Adresse; Telefonnummer; Lieferadresse (Straße, Hausnummer, Wohnungsnummer, Postleitzahl, Ort, Land), Wohnadresse/Geschäftssitz/Sitz (falls abweichend von der Lieferadresse), Firmenname und Steueridentifikationsnummer (NIP).
3. Die Angabe der oben genannten personenbezogenen Daten durch den KÄUFER ist für den Abschluss und die Erfüllung des VERTRAGS erforderlich.
4. Die personenbezogenen Daten der KÄUFER und die personenbezogenen Daten der Vertreter der KÄUFER werden vom VERKÄUFER zu folgenden Zwecken verarbeitet: Erfüllung des abgeschlossenen VERTRAGS, insbesondere operative Abwicklung der BESTELLUNGEN, Versand oder Lieferung der bestellten WAREN, Erfüllung der Verpflichtungen aus den gewährten Garantien, der Durchsetzung von Forderungen und der Ausübung anderer Rechte sowie der Erfüllung vertraglicher und gesetzlicher Verpflichtungen, des wirksamen Abschlusses des VERTRAGS und seiner Dokumentation und Abrechnung auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsvorschriften, einschließlich der Steuer- und Rechnungslegungsvorschriften, sowie der Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen, die dem VERKÄUFER als Datenverantwortlichem obliegen, Kontaktaufnahme mit dem KÄUFER oder dem Vertreter des KÄUFERS, insbesondere zum Zwecke der Vertragserfüllung.
5. In geeigneten Fällen kann der VERKÄUFER Daten der KÄUFER und ihrer Vertreter weitergeben:
a. den vom VERKÄUFER bevollmächtigten Personen, seinen Mitarbeitern und Partnern, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben Zugang zu den Daten benötigen,
b. den vom VERKÄUFER mit dieser Aufgabe beauftragten Verarbeitern, einschließlich Dritter, die an der Erfüllung des VERTRAGS beteiligt sind, zum Zwecke der ordnungsgemäßen Erfüllung, z. B. Logistikunternehmen, Unternehmen, die IT-Systeme betreiben oder IT-Tools und Serverkapazitäten zur Verfügung stellen, Beratungsunternehmen,
c. den anderen Stellen, die personenbezogene Daten als unabhängige Datenverarbeiter verarbeiten werden: z. B. Kurierdiensten zum Zwecke des Versands,
d. den öffentlichen Stellen, wenn dies aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung erforderlich ist.
6. Die personenbezogenen Daten der KÄUFER und ihrer Vertreter werden vom VERKÄUFER für den Zeitraum verarbeitet, der für die Erfüllung des VERTRAGS erforderlich ist, sowie für den Zeitraum, der durch die geltenden Rechtsvorschriften vorgesehen ist, insbesondere unter Berücksichtigung der Verjährungsfrist für Ansprüche aus zivilrechtlichen Beziehungen.
7. Die Daten, die der VERKÄUFER auf der Grundlage eines berechtigten Interesses verarbeitet, werden bis zum Widerspruch des KÄUFERS oder seiner Vertreter oder bis zu dem Zeitpunkt verarbeitet, an dem die Verarbeitung personenbezogener Daten für die Erreichung des Zwecks, für den die Daten verarbeitet werden, nicht mehr erforderlich ist sowie wenn der jeweilige Zweck der Verarbeitung erreicht und erfüllt ist.
8. Die personenbezogenen Daten der KÄUFER und der Vertreter der KÄUFER werden vom VERKÄUFER für den Zeitraum verarbeitet, der für die Erfüllung des VERTRAGS erforderlich ist und durch die geltenden Rechtsvorschriften vorgesehen ist.
9. Jeder KÄUFER oder Vertreter des KÄUFERS, der dem VERKÄUFER seine personenbezogenen Daten übermittelt hat, hat im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und gegebenenfalls das Recht:
a. auf Zugang zu seinen Daten, deren Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung sowie auf Übertragung seiner Daten.
b. auf jederzeitige Widerrufung seiner Einwilligung, wobei dies keinen Einfluss auf die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung hat, die vor dem Widerruf auf der Grundlage der Einwilligung erfolgt ist, in Fällen, in denen der VERKÄUFER die Daten des KÄUFERS oder der Vertreter des KÄUFERS auf der Grundlage der Einwilligung verarbeitet
c. auf jederzeitigen Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten, die auf dem berechtigten Interesse des VERKÄUFERS beruhen, aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation des KÄUFERS oder seiner Vertreter ergeben. In diesem Fall werden wir diese personenbezogenen Daten nicht mehr für den jeweiligen Zweck verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten des KÄUFERS oder seiner Vertreter überwiegen, oder es besteht eine Verarbeitung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen des KÄUFERS oder seiner Vertreter.
d. auf Beschwerde beim Präsidenten der Datenschutzbehörde, wenn der KÄUFER oder ein Vertreter des KÄUFERS der Ansicht ist, dass die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten gegen die Bestimmungen der DSGVO verstößt.
10. Der KÄUFER oder sein Vertreter kann seine Rechte per E-Mail an folgende Adresse ausüben: sklep@tulplast.pl. Die personenbezogenen Daten der KÄUFER und der Vertreter der KÄUFER werden nicht zu Marketingzwecken an andere Unternehmen weitergegeben.
XIII. VERANTWORTLICHKEITSBEREICH
1. Der VERKÄUFER haftet nicht für die Nichterfüllung oder mangelhafte Erfüllung des VERTRAGS, wenn diese auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. Im Falle eines Ereignisses, das durch HÖHERE GEWALT verursacht wurde, verpflichtet sich der VERKÄUFER, den KÄUFER unverzüglich zu benachrichtigen, um eine gemeinsame Entscheidung über die weitere Erfüllung des VERTRAGS zu treffen.
2. Der VERKÄUFER haftet für die Nichterfüllung oder mangelhafte Erfüllung des VERTRAGS nur bei vorsätzlicher Schädigung und im Rahmen der tatsächlich entstandenen Verluste des KÄUFERS.
3. Der VERKÄUFER haftet nicht für Verzögerungen bei der Ausführung der BESTELLUNG, die durch Umstände verursacht werden, die bei den Vertragspartnern des VERKÄUFERS (insbesondere Lieferanten, Spediteure, Frachtführer) oder durch Umstände, für die der KÄUFER verantwortlich ist, liegen. Im Falle des Eintretens der oben genannten Umstände verlängert sich die Lieferfrist der BESTELLUNG um die Dauer dieser Umstände.
4. In Bezug auf den KÄUFER wird gemäß Art. 558 § 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches die Haftung des VERKÄUFERS aus der Gewährleistung für Mängel der WAREN und für die Übereinstimmung der WAREN mit dem VERTRAG ausgeschlossen.
5. Wenn ein Dritter gegenüber dem KÄUFER Ansprüche geltend macht, die im Zusammenhang mit den vom VERKÄUFER an den KÄUFER verkauften WAREN oder mit Produkten stehen, zu deren Herstellung die vom VERKÄUFER an den KÄUFER verkauften WAREN verwendet wurden, ist der KÄUFER verpflichtet, den VERKÄUFER unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen und ihm die Teilnahme an den Verfahren im Zusammenhang mit den Ansprüchen dieser Person zu ermöglichen, andernfalls ist der VERKÄUFER von jeglicher Haftung im Zusammenhang mit diesen Ansprüchen ausgeschlossen.
6. Der VERKÄUFER haftet nicht für die Verwendung der WAREN entgegen ihrer Bestimmung oder ihren Eigenschaften sowie für das Fehlen von Eigenschaften der WAREN, die er nicht ausdrücklich gemäß Kapitel IX der AVB zugesichert hat.
7. Der VERKÄUFER haftet nicht für die Nichteinhaltung der für bestimmte Tätigkeiten erforderlichen Sicherheitsvorschriften durch den KÄUFER oder einen weiteren Nutzer sowie für die Montage oder Verwendung der WAREN oder deren Behandlung entgegen den Regeln der technischen Kenntnisse in dem jeweiligen Bereich, es sei denn, diese Handlungen werden vom VERKÄUFER oder einem im Auftrag des VERKÄUFERS handelnden Unternehmen vorgenommen.
XIV. ANWENDBARES RECHT
In Angelegenheiten, die nicht in den AVB geregelt sind, gelten die geltenden Bestimmungen des polnischen Rechts, insbesondere des polnischen Bürgerlichen Gesetzbuches. Der Vertrag wird nach polnischem Recht geschlossen und ist entsprechend auszulegen, vorbehaltlich Art. 6 der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I).
XV. GERICHTSSTAND
1. Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit den AVB oder dem VERTRAG werden zunächst gütlich beigelegt.
2. Wird innerhalb von 30 Kalendertagen nach Meldung der Streitigkeit durch eine der PARTEIEN keine Einigung erzielt, werden alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit den AVB oder dem VERTRAG durch das für den Sitz des VERKÄUFERS zuständige ordentliche Gericht entschieden. Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit den AVB oder dem VERTRAG sind ausschließlich polnische Gerichte zuständig.
XVI. VERBRAUCHERSTATUS
In Bezug auf VERTRÄGE mit KÄUFERN ALS VERBRAUCHERN finden die folgenden Bestimmungen der AVB keine Anwendung: Punkt XV Absatz 2, Punkt XIII Absätze 2-5, Punkt XIII Absatz 6 in Bezug auf die Eigenschaften der WAREN, Punkt XI in Bezug auf die Vertragsstrafe, Punkt VIII Absätze 9-10, Punkt VIII Absatz 4, Punkt VI Absatz 13.
XVII. RÜCKTRITT VOM VERTRAG DURCH DEN KÄUFER ALS VERBRAUCHER
1. Die Bestimmungen dieses Absatzes gelten nur für KÄUFER ALS VERBRAUCHER.
2. Der KÄUFER ALS VERBRAUCHER hat gemäß Art. 27 und Art. 7aa des VERBRAUCHERRECHTSGESETZES das Recht, vom VERTRAG als Fernabsatzvertrag ohne Angabe von Gründen und ohne Kosten, mit Ausnahme der in Art. 33 und Art. 34 DES VERBRAUCHERRECHTSGESETZES.
3. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Zeitpunkt der Lieferung der WAREN. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, dem VERKÄUFER vor Ablauf der oben genannten Frist eine Erklärung über den Rücktritt vom VERTRAG zuzusenden. Die Frist für den Rücktritt vom VERTRAG beginnt am Tag nach der Lieferung der bestellten WAREN.
4. Die Rücktrittserklärung kann per Post oder elektronisch durch Übermittlung der Erklärung an die E-Mail-Adresse des VERKÄUFERS an die in Punkt I dieser AVB angegebene Adresse gesendet werden. Die Erklärung kann auf dem Formular abgegeben werden, dessen Muster in Anhang 1 zu diesen AVB enthalten ist, dies ist jedoch nicht verpflichtend.
5. Wenn der KÄUFER ALS VERBRAUCHER seine Erklärung elektronisch übermittelt, sendet der VERKÄUFER dem KÄUFER ALS VERBRAUCHER unverzüglich eine Bestätigung des Eingangs der Erklärung über den Rücktritt vom VERTRAG an die angegebene E-Mail-Adresse.
6. Folgen des Rücktritts vom VERTRAG:
a. Der VERKÄUFER erstattet dem KÄUFER ALS VERBRAUCHER unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Erklärung über den Rücktritt vom VERTRAG, alle geleisteten Zahlungen unter Verwendung derselben Zahlungsmittel, die der KÄUFER ALS VERBRAUCHER bei der ursprünglichen Transaktion verwendet hat, es sei denn, der KÄUFER ALS VERBRAUCHER hat ausdrücklich einer anderen Lösung zugestimmt, die für ihn mit keinen Kosten verbunden ist;
b. Der VERKÄUFER erstattet die Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Erklärung über den Rücktritt vom VERTRAG, kann jedoch die Rückerstattung dieser Zahlungen bis zum Erhalt der WAREN oder bis zum Nachweis der Rücksendung an den VERKÄUFER, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt, zurückhalten.
c. Der KÄUFER ALS VERBRAUCHER sendet die WAREN auf eigene Kosten und Gefahr an den VERKÄUFER zurück – unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag, an dem er vom VERTRAG zurückgetreten ist, wobei die Frist durch die Rücksendung der WAREN vor Ablauf der Frist als gewahrt gilt. Der KÄUFER ALS VERBRAUCHER trägt alle direkten Kosten der Rücksendung der Ware an den VERKÄUFER (einschließlich der Kosten für Verpackung, Sicherung, Lieferung und Versand der WAREN an den VERKÄUFER).
d. Im Falle eines Rücktritts vom VERTRAG gilt der VERTRAG als nicht geschlossen.
7. Die zurückgesandte WARE wird angenommen, wenn sie vollständig und unbeschädigt ist. Um die Überprüfung des Rücktritts vom VERTRAG zu beschleunigen, empfiehlt der VERKÄUFER, der Rücksendung einen Nachweis über den Kauf der WAREN beim VERKÄUFER (z. B. den Originalbeleg) beizufügen.
8. Der KÄUFER ALS VERBRAUCHER haftet für den Wertverlust der WAREN, einschließlich ihrer Verpackung, der durch eine über die Feststellung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der WAREN hinausgehende Nutzung entstanden ist.
9. Das Recht zum Rücktritt vom VERTRAG steht dem KÄUFER ALS VERBRAUCHER in den in Art. 38 DES VERBRAUCHERRECHTSGESETZES genannten Fällen nicht zu, insbesondere in Bezug auf VERTRÄGE:
a. über die Erbringung von Dienstleistungen, für die der KÄUFER ALS VERBRAUCHER zur Zahlung des Preises verpflichtet ist, wenn der VERKÄUFER die Dienstleistung mit ausdrücklicher und vorheriger Zustimmung des KÄUFERS ALS VERBRAUCHER, der vor Beginn der Leistungserbringung darüber informiert wurde, vollständig erbracht hat, dass er nach Erfüllung der Leistung durch den VERKÄUFER sein Recht zum Rücktritt vom VERTRAG verliert, und er dies zur Kenntnis genommen hat;
b. deren Gegenstand nicht vorgefertigte WAREN sind, die nach den Spezifikationen des KÄUFERS ALS VERBRAUCHER hergestellt wurden oder zur Befriedigung seiner individuellen Bedürfnisse dienen;
c. deren Gegenstand WAREN sind, die in einer versiegelten Verpackung geliefert werden und die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nach dem Öffnen der Verpackung nicht zurückgegeben werden können, wenn die Verpackung nach der Lieferung geöffnet wurde;
d. deren Gegenstand WAREN sind, die nach der Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen WAREN verbunden sind;
e. im Rahmen einer öffentlichen Versteigerung.
XVIII. VERANTWORTUNG DES VERKÄUFERS
1. Der VERKÄUFER haftet gegenüber dem KÄUFER ALS UNTERNEHMER für Mängel der WAREN (Sachmängel und Rechtsmängel) gemäß den Bestimmungen des polnischen BÜRGERLICHEN GESETZBUCHES mit den in den AVB beschriebenen Änderungen, insbesondere in Punkt XIII. Diese Bestimmung gilt nicht für Verbraucher und UNTERNEHMER MIT VERBRAUCHERRECHTEN.
2. Der VERKÄUFER haftet gegenüber dem KÄUFER ALS VERBRAUCHER für die Nichtübereinstimmung der WAREN mit dem VERTRAG gemäß den Bestimmungen in Kapitel 5a des VERBRAUCHERRECHTSGESETZES. Der VERKÄUFER haftet gegenüber dem KÄUFER ALS VERBRAUCHER für die Nichtübereinstimmung der WAREN mit dem VERTRAG, die zum Zeitpunkt der Lieferung der WAREN besteht und innerhalb von zwei Jahren nach Lieferung der WAREN festgestellt wird.
3. Bei Nichtübereinstimmung der WAREN mit dem VERTRAG kann der KÄUFER ALS VERBRAUCHER wie folgt vorgehen:
a. die Reparatur der WAREN oder den Austausch der WAREN verlangen, wobei:
i. der VERKÄUFER einen Austausch vornehmen kann, wenn der KÄUFER ALS VERBRAUCHER eine Reparatur verlangt, oder der VERKÄUFER eine Reparatur vornehmen kann, wenn der KÄUFER ALS VERBRAUCHER einen Austausch verlangt, wenn die Herstellung der Vertragsgemäßheit der WAREN in der vom KÄUFER ALS VERBRAUCHER gewählten Weise unmöglich ist oder für den VERKÄUFER mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden wäre; wenn die Nachbesserung und der Austausch unmöglich sind oder für den VERKÄUFER mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden wären, kann er die Herstellung des vertragsgemäßen Zustands der WAREN ablehnen;
ii. Im Falle einer Reparatur oder eines Austauschs der WAREN führt der VERKÄUFER die Reparatur oder den Austausch der WAREN innerhalb einer angemessenen Frist nach dem Zeitpunkt, zu dem er vom KÄUFER ALS VERBRAUCHER über die Nichtübereinstimmung der WAREN mit dem VERTRAG informiert wurde, und ohne übermäßige Unannehmlichkeiten für den KÄUFER ALS VERBRAUCHER durch, unter Berücksichtigung der Besonderheiten der WAREN und des Zwecks, zu dem der KÄUFER ALS VERBRAUCHER sie erworben hat; die Kosten für die Reparatur oder den Austausch, insbesondere die Kosten für Porto, Transport, Arbeitsaufwand und Material, trägt der VERKÄUFER;
iii. Der KÄUFER ALS VERBRAUCHER ist verpflichtet, dem VERKÄUFER die zu reparierende oder auszutauschende Ware zur Verfügung zu stellen; der VERKÄUFER holt die Ware auf eigene Kosten beim KÄUFER ALS VERBRAUCHER ab;
iv. Wenn die WAREN vor Feststellung der Nichtübereinstimmung der WAREN mit dem VERTRAG montiert wurden, demontiert der VERKÄUFER die WAREN und montiert sie nach der Reparatur oder dem Austausch wieder oder beauftragt die Durchführung dieser Tätigkeiten auf eigene Kosten.
v. Der KÄUFER ALS VERBRAUCHER ist nicht verpflichtet, für die normale Nutzung der WAREN zu zahlen, die anschließend vom VERKÄUFER ersetzt wurden.
b. eine Erklärung über die Preissenkung abgeben oder eine Erklärung über den Rücktritt vom Kaufvertrag abgeben, wenn:
i. der VERKÄUFER es abgelehnt hat, die WAREN gemäß Absatz 3 Buchstabe a oben in Übereinstimmung mit dem VERTRAG zu bringen;
ii. der VERKÄUFER die WAREN nicht gemäß Absatz 3 Buchstabe a Ziffer ii.-iv. oben in Übereinstimmung mit dem VERTRAG gebracht hat;
iii. Die Nichtübereinstimmung der WAREN mit dem VERTRAG besteht weiterhin, obwohl der VERKÄUFER versucht hat, die WAREN mit dem VERTRAG in Übereinstimmung zu bringen.
iv. Die Nichtübereinstimmung der WAREN mit dem VERTRAG ist so wesentlich, dass sie eine Preisminderung oder einen Rücktritt vom VERTRAG ohne vorherige Inanspruchnahme der in Absatz 3 Buchstabe a genannten Rechtsbehelfe rechtfertigt.
v. aus der Erklärung des VERKÄUFERS oder den Umständen eindeutig hervorgeht, dass der VERKÄUFER die WAREN nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder ohne übermäßige Unannehmlichkeiten für den KÄUFER ALS VERBRAUCHER in Übereinstimmung mit dem VERTRAG bringen wird.
4. Der KÄUFER ALS VERBRAUCHER kann vom VERTRAG nicht zurücktreten, wenn die Nichtübereinstimmung der WAREN mit dem VERTRAG unerheblich ist.
5. Wenn die Nichtübereinstimmung der WAREN mit dem VERTRAG nur einige der im Rahmen des VERTRAGS gelieferten WAREN betrifft, kann der KÄUFER ALS VERBRAUCHER vom VERTRAG nur in Bezug auf diese WAREN zurücktreten sowie in Bezug auf andere WAREN, die der KÄUFER ALS VERBRAUCHER zusammen mit den vertragswidrigen WAREN erworben hat, wenn vom KÄUFER ALS VERBRAUCHER nicht vernünftigerweise erwartet werden kann, dass er nur die vertragsgemäßen WAREN behält.
6. Im Falle eines Rücktritts vom VERTRAG hat der KÄUFER ALS VERBRAUCHER die WAREN unverzüglich auf Kosten des VERKÄUFERS an den VERKÄUFER zurückzusenden. In diesem Fall erstattet der VERKÄUFER dem KÄUFER ALS VERBRAUCHER die Zahlung für die WAREN spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der WAREN oder des Nachweises ihrer Rücksendung.
7. Der VERKÄUFER erstattet dem KÄUFER ALS VERBRAUCHER die Beträge, die aufgrund der Ausübung des Preisnachlassrechts durch den KÄUFER ALS VERBRAUCHER fällig sind, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Erklärung des KÄUFERS VERBRAUCHER über die Preisminderung.
8. Der VERKÄUFER erstattet die Zahlung für die WAREN unter Verwendung derselben Zahlungsmethode, die der KÄUFER MIT VERBRAUCHERRECHTEN verwendet hat, es sei denn, der KÄUFER ALS VERBRAUCHER hat ausdrücklich einer anderen Rückerstattungsmethode zugestimmt, die für ihn mit keinen Kosten verbunden ist.
9. Der VERKÄUFER haftet nicht für die Nichtübereinstimmung der WAREN mit dem VERTRAG, wenn der KÄUFER ALS VERBRAUCHER spätestens bei Vertragsabschluss ausdrücklich darüber informiert wurde, dass eine bestimmte Eigenschaft der WAREN von den Anforderungen des VERTRAGS abweicht, und er das Fehlen dieser bestimmten Eigenschaft der WAREN ausdrücklich und gesondert akzeptiert hat.
10. Die gemeldete Nichtübereinstimmung der WAREN mit dem VERTRAG wird innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Übermittlung an den Verkäufer geprüft. Die Information über das Ergebnis der Bearbeitung der Reklamation wird in Papierform oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger unter Verwendung der E-Mail-Adresse des KÄUFERS ALS VERBRAUCHER versandt. Keine Antwort innerhalb der angegebenen Frist gilt als positive Bewertung der Nichtübereinstimmung der WAREN mit dem VERTRAG.
11. Wenn für die WAREN eine Garantie gewährt wurde, werden Informationen darüber sowie deren Inhalt in der Beschreibung der WAREN auf der Website des VERKÄUFERS angegeben.
XIX. GÜLTIGKEIT DER AVB
1. Die AVB treten am 2. Juni 2025 in Kraft und gelten für alle nach diesem Datum abgeschlossenen VERTRÄGE.
2. Der VERKÄUFER behält sich das Recht vor, die AVB nach eigenem Ermessen jederzeit zu ändern, indem er die Änderungen der AVB auf der Website www.tulplast.pl veröffentlicht und am Sitz des VERKÄUFERS zur Verfügung stellt. Die Änderungen der Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten nicht für Verträge, die vor Inkrafttreten der Änderung abgeschlossen wurden.
XX. ANLAGEN
Die Anlage zu den AVB ist integraler Bestandteil derselben. Der Vertrag wird durch folgende Anlage ergänzt: Anlage 1 – MUSTERFORMULAR FÜR DEN VERTRAGSRÜCKTRITT.
ANLAGE 1 – MUSTERFORMULAR FÜR DEN VERTRAGSRÜCKTRITT.
MUSTERFORMULAR FÜR DEN VERTRAGSRÜCKTRITT
(Dieses Formular ist nur auszufüllen und zurückzusenden, wenn Sie vom VERTRAG zurücktreten möchten.)
Tulplast Socha spółka komandytowa
ul. Wiosenna 27,
62-021 Paczkowo
Hiermit erkläre ich meinen Rücktritt vom Kaufvertrag über folgende Waren:
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___________________________________________________________________________________________
vom Vertrag über die Erbringung folgender Dienstleistungen:
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Datum des Vertragsabschlusses____________________________________________________
Name und Vorname des Verbrauchers
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Adresse des Verbrauchers
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Unterschrift des Verbrauchers (nur wenn das Formular in Papierform übermittelt wird)
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Datum_____________________________
Dieses Dokument dient ausschließlich zu Informationszwecken und hat keine rechtliche Bindungskraft. Rechtlich bindend sind ausschließlich die Bestimmungen der Allgemeinen Vertragsbedingungen in der polnischen Fassung. Diese sind auf der polnischen Version der Website verfügbar.